Mehr Liquidität durch Fiskalverzollung
Als registrierte Fiskalvertreter übernehmen wir für Sie die Zollabfertigung im Verfahren 4200 ( innergemeinschaftliche Lieferung ). Alle Zollangelegenheiten können Sie ruhig uns überlassen – wir verfügen über entsprechendes Wissen und Erfahrung. Unsere Präsenz beschränkt sich nicht nur auf deutsche See- und Flughäfen. In Belgien und den Niederlanden sind wir ebenfalls für Sie vertreten. Wir stellen alle notwendigen Zolldokumente und kümmern uns um die Abfertigung.
Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten, inkl. der Einfuhrumsatzsteuererklärung und statistischer Meldungen für die Lieferung.
So können Sie sicher sein, dass Ihre Zollabfertigung – egal in welche Richtung – fristgerecht, wirtschaftlich und reibungslos verlaufen wird. Dank der Fiskalvertretung durch uns entfällt für Sie die Einfuhrumsatzsteuer-Vorfinanzierung, Sie müssen also lediglich die Zollabgaben bezahlen. Ein Fiskalvertreter erspart Ihnen den administrativen Aufwand und unnötige Kosten