Wir beraten Sie zur gesamten Exportabfertigung Ihrer Ware und unterstützen Sie direkt bei der Durchführung. Wir sind auf dem neuesten Stand in allen relevanten nationalen und internationalen Gesetzen, die den Wirtschaftsverkehr einschränken können.
Fahrlässigkeit bei der Überprüfung der aktuellen Sanktionslisten kann nicht nur teuer sein, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen enden. Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu erfassen sowie eine Überprüfung des Empfängers vorzunehmen.
Einige Waren dürfen in einige Länder nicht in unbegrenzten Mengen exportiert werden. In Embargo-Fällen kann der Warenverkehr ggf. komplett eingestellt werden. Wir sind stets bestens informiert und wissen, welche Waren und Länder einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen und beraten Sie, wenn es um eine erfolgreiche Zollabfertigung geht.
Wir wissen, wie die Lieferantenerklärungen richtig zu handhaben sind. Ob es sich um eine einzelne Lieferantenerklärung handelt oder doch eine Langzeitlieferantenerklärung verwendet werden soll, sind Sie bei uns bestens beraten – wir bereiten die Dokumente schnell, zuverlässig und professionell vor.
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