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Sanktionslistenprüfung

Wir unterstützen Sie bei der gesamten Sanktionslistenprüfung

Benötigen Sie einen Ansprechpartner, der sich bestens mit dem Thema Sanktionslistenprüfung auskennt und Sie dabei unterstützen kann. Nachlässigkeit bei der Durchsicht der aktuellen Sanktionslisten kann nicht nur kostspielig sein, sondern sogar strafrechtlich geahndet werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, alle notwendigen Informationen zu sammeln und eine gezielte Prüfung durchzuführen.

Gerne übernehmen wir von OCIS diese Aufgabe für Sie und zwar professionell, auf digitalem Weg und vor allem sicher, damit es nicht zu Strafen oder Verzögerungen im Prozess kommt.

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Wie Sie ganzheitlich von unserer Sanktionslistenprüfung profitieren

Auf der sicheren Seite bleiben

Es ist heutzutage fast unmöglich, alle vorhandenen Listen von Hand durchzugehen. Deshalb verwenden wir neueste Softwaretechnologie, um diese Aufgabe zuverlässig und absolut sicher zu erledigen.

Sparen Sie Geld und Mühe

Anstatt sich durch unzählige Listen zu klicken und die individuelle Ausgangssituation zu prüfen, übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie und ersparen Ihnen so Kosten und Aufwand.

Höchste Genauigkeit

Wir überprüfen den Empfänger Ihrer Ware besonders sorgfältig - so können wir feststellen, ob die Ware nach dem Gesetz an diesen weitergegeben werden darf.

Jahrelange Erfahrung

Wir beschäftigen in unserem Unternehmen Mitarbeiter mit langjähriger Expertise, die Sie selbst bei anspruchsvollen Angelegenheiten beraten und unterstützen.

Nur ein Ansprechpartner

Durch die Zusammenarbeit mit OCIS erhalten Sie alle gewünschten Serviceleistungen von nur einem Anbieter, ohne zusätzliche Schnittstellen oder weitere Unterauftragnehmer.

Kostenfreie Beratungsleistung

Sie haben eine Frage oder Anregung zu unseren Leistungen? Gerne beraten wir Sie kostenfrei und stehen Ihnen persönlich zur Verfügung!

Wieso ist das so wichtig?

Die Überprüfung von Sanktionslisten ist nicht nur eine mühsame Aufgabe, sondern die Erfahrung zeigt, dass die Listen auch noch immer umfangreicher werden. Hinzu kommt, dass die Verzeichnisse der unterschiedlichen Herausgeber häufig voneinander abweichen und zudem die Sanktionen zunehmend komplexer werden.

Doch dabei sind per Gesetz etliche Unternehmen in nahezu allen Wirtschaftszweigen zur Einhaltung der Sanktionslistenprüfung verpflichtet und müssen daher für geeignete Kontrollmaßnahmen Sorge tragen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsvorschriften können nicht nur Bußgelder, sondern in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Es ist daher also in jedem Fall sinnvoll, diese Aufgabe besonders ernst zu nehmen und nicht zu unterschätzen.

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Wir übernehmen die gesamte Sanktionslistenprüfung für Ihr Unternehmen

In allen Angelegenheiten rund um die gesamte Sanktionslistenprüfung ist OCIS Ihr richtiger Ansprechpartner und sorgt stets dafür, dass Ihr Unternehmen alle Richtlinien ohne großen Aufwand rechtssicher einhält. Unabhängig davon, wie Ihre individuellen Anforderungen aussehen - wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen die passenden Lösungen an. Kontaktieren Sie uns einfach jetzt. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Häufig gestellte Fragen

1. Wobei handelt es sich genau bei der Sanktionslistenprüfung?

In einer Sanktionsliste werden alle Personen, Unternehmen und weitere Instanzen aufgelistet, die derzeit Gegenstand von Sanktionen sind. Dabei haben alle Unternehmen grundsätzlich die Pflicht, bestehende Sanktionsbestimmungen zu berücksichtigen und die unterschiedlichen Listen mit der notwendigen Gründlichkeit zu prüfen.

2. Welche Strafen drohen bei einer Nichteinhaltung der Sanktionslisten?

Die zu erwartende Strafe bei einer Nichteinhaltung der Sanktionslisten hängt in erster Linie von der Schwere des Verstoßes ab. So können zum Beispiel bei unrichtiger oder vernachlässigter Informationsübermittlung erhebliche Geldstrafen verhängt werden oder es kann bei rücksichtslosem oder vorsätzlichem Handeln zu langen Freiheitsstrafen kommen.

3. Ich habe noch nicht die richtige Antwort auf meine Frage gefunden, an wen kann ich mich wenden?

Sie konnten noch keine passende Antwort auf Ihre Frage finden? Selbstverständlich können Sie uns jederzeit kontaktieren. Verwenden Sie dazu entweder unser Kontaktformular oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuell zugeschnittene Lösung.

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